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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsangebot

(1) www.diebauingenieurboerse.de ist eine Beratungs- und Internet-Dienstleistung für Bauingenieure und Vermessungsingenieure von der "Die Architektenbörse", Inhaberin Frau Petra Mädl, die ihr Unternehmen im Internet präsentieren wollen. Für den Vertrag über die Aufnahme in den Bauingenieur-Suchservice in der www.diebauingenieurboerse.de gelten ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der "Die Architektenbörse", die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Teilnehmer ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) "Die Architektenbörse" ermöglicht eine allgemein zugängliche, kostenlose Online-Recherche über das Internet nach Bauingenieuren, Vermessungsingenieuren und Ihrem Leistungsangebot.

§ 2 Leistungsumfang

(1) "Die Architektenbörse" gewährleistet unter der Internet-Adresse www.diebauingenieurboerse.de eine anonyme, kostenlose Recherche in einer Datenbank, in die interessierte, berechtigte Bauingenieure und Vermessungsingenieure ihre Angebotsinformationen selbständig online eintragen können. Der Informationsdienst www.diebauingenieurboerse.de steht 24 Stunden am Tag für den Online-Zugriff über das Internet zur Verfügung. Ausnahmen sind kurze Wartungszeiten bzw. Ausfälle infolge höherer Gewalt.

(2) Der Umfang des Datenbankeintrages eines Bauingenieurs oder eines Vermessungsingenieurs ist begrenzt. Im Hinblick auf eine einfache, zielgerichtete Suche und übersichtliche Suchergebnisse wird auf eine präzise, knappe Formulierung, wie unter § 3 Absatz 2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt, hingewiesen. Ein Verweis (Link) auf eigene Internet-Seiten des Bauingenieurs oder Vermessungsingenieurs (unabhängig davon, wer sie angefertigt hat und auf welchem WWW-Server sie liegen) ist Bestandteil der Informationen in der Datenbank.

(3) "Die Architektenbörse" bietet darüber hinaus an, eigenständige Internet-Präsentationen (Homepages, profile pages) von www.diebauingenieurboerse.de auf ihrem WWW-Server unter der Internet-Adresse www.diebauingenieurboerse.de/ihrname für die Abfrage und Übermittlung per Internet zu speichern.

(4) "Die Architektenbörse" behält sich vor, die Freischaltung nicht relevanter Datenbankeinträge abzulehnen.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle im In- und Ausland zugelassenen Bauingenieure und Vermessungsingenieure.

(2) Die Aufnahme in den Bauingenieur-Suchservice erfolgt auf Antrag, wenn schriftlich das Einverständnis mit der elektronischen Speicherung und der mündlichen wie schriftlichen Weitergabe folgender Suchkriterien erklärt wird:Name, Vorname, Berufsbezeichnung, akademische Grade, Anschrift, Bürozeiten, Telefon, Telefax, Internet-Adresse, E-Mail-Adresse und sonstige Kommunikationseinrichtungen, Fremdsprachen und Tätigkeitsschwerpunkte.

(3) Die Nennung der Teilnehmer erfolgt gegenüber dem Anfragenden durch Bekanntgabe der in Absatz 2 genannten Daten. Die Bekanntgabe erfolgt immer dann, wenn ein Bauingenieur oder ein Vermessungsingenieur für den angegebenen Tätigkeitsschwerpunkt von dem Anfragenden gesucht wird. Bei mehreren in Frage kommenden Bauingenieuren oder Vermessungsingenieuren werden alle zutreffenden Einträge in einer Auswahlliste angezeigt

§ 4 Servicebereitschaft

(1) Um die Servicebereitschaft zu erhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer, bei längerer Verhinderung - auch im eigenen Interesse - eine zeitweise Abmeldung (unter Aufrechterhaltung der Teilnahmebedingungen) vorzunehmen. Eine Rückvergütung geleisteter Teilnahmebeiträge erfolgt nicht.

(2) Das Büro des Teilnehmers ist telefonisch innerhalb der im Aufnahmeantrag genannten Bürozeiten erreichbar und wird alle fernmündlichen und schriftlichen Anfragen unverzüglich beantworten.

§ 5 Leistungsvereinbarung

Das Teilnahmeverhältnis wird für die vom Kunden gewählte Laufzeit von wahlweise 1, 2 oder 3 Jahren begründet und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf dieser Vertragsdauer schriftlich gekündigt werden. Es verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf dieses Jahres gekündigt wird. Kündigungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

§ 6 Kosten und Teilnahmebedingungen

(1) Die Teilnahmebeiträge sind jeweils zum Datum des Vertragsschlusses für die gewählte Laufzeit im voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau. Der Rechnungsbetrag wird einmal jährlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Alle Beiträge sind jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Es gilt die im Zeitpunkt des Aufnahmeantrags im Internet veröffentlichte Preisliste. Im Verzugsfall berechnet die "Die Architektenbörse" Einziehungskosten und Zinsen nach dem gesetzlichen Verzugszins und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Teilnehmers sofort zu sperren.

(2) Der Preisstand für die Mitgliedsbeiträge ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Mitgliedsbeiträge können sich wegen steigender Kosten und/oder der Erweiterung des Dienstleistungsangebotes der "Die Architektenbörse" ändern. Anpassungen werden zum Zeitpunkt der anstehenden Vertragsverlängerung wirksam. Die Teilnahmebedingungen können unter Wahrung der Belange der Teilnehmer von der "Die Architektenbörse" ebenfalls geändert werden. Eine Änderung der Teilnahmebedingungen wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Teilnehmer folgt. Bei Änderungen der Teilnahmebedingungen und Mitgliedsbeiträge wird jedem Teilnehmer ein ausserordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Wird dieses Recht nicht bis zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung wahrgenommen, werden die geänderten Teilnahmebedingungen Vertragsbestandteil.

§ 7 Nichterfüllung, Verstoss

Bei Nichterfüllung bzw. Verstoss gegen die § § 3, 4 und 6 kann das Teilnahmeverhältnis nach vorheriger Abmahnung von der "Die Architektenbörse" fristlos gekündigt werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmebeiträge. Insoweit gilt eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages als vereinbart, wobei die im Jahr der Kündigung bereits entrichteten Teilnahmebeiträge angerechnet werden.

§ 8 Haftung

(1) "Die Architektenbörse" übernimmt keinerlei Garantie oder Haftung für die Ordnungsgemässheit der Ingenieurdienstleistung bzw. die tatsächliche Qualifikation der Teilnehmer

(2) Die Haftung der "Die Architektenbörse" für fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen in der Datenbank, aus der die Benennungen erfolgen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der "Die Architektenbörse", seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung der "Die Architektenbörse" für das Funktionieren der EDV, auf deren Basis die Benennungen erfolgen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Höhe des Schadenersatzes ist im Haftungsfall auf die Höhe eines Jahresbeitrages der betroffenen Einzelperson begrenzt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der "Die Architektenbörse".

(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

(3) Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Teilnehmers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der "Die Architektenbörse" vereinbart.

§ 10 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten